Alles zu ÖGK, BVAEB, SVS — Honorarnoten, Kostenzuschüsse, Kassenverträge und typische Fehler, die Sie vermeiden sollten.
Die Abrechnung psychologischer Leistungen in Österreich ist ein Thema, das selbst erfahrene Praktikerinnen und Praktiker regelmäßig vor Herausforderungen stellt. Zwischen verschiedenen Sozialversicherungsträgern, unterschiedlichen Zuschusshöhen und formalen Anforderungen an Honorarnoten kann man schnell den Überblick verlieren.
Dabei ist eine saubere Abrechnung nicht nur eine gesetzliche Pflicht — sie ist auch die Grundlage dafür, dass Ihre Klientinnen und Klienten ihren Kostenzuschuss tatsächlich erhalten. Fehlerhafte Honorarnoten werden von den Kassen zurückgewiesen, was zu Verzögerungen und Frust auf beiden Seiten führt.
In diesem Leitfaden erklären wir Schritt für Schritt, worauf es ankommt — von den Pflichtangaben über die aktuellen Tarife bis hin zu den häufigsten Stolperfallen.
In Österreich gibt es zwei grundlegende Abrechnungsmodelle für klinische Psychologinnen und Psychologen:
Wenn Sie einen Kassenvertrag mit einem Sozialversicherungsträger haben, rechnen Sie direkt mit der Kasse ab. Ihre Klientinnen und Klienten zahlen — je nach Kasse — keinen oder nur einen geringen Selbstbehalt. Die Abrechnung läuft elektronisch über die jeweiligen Kassensysteme.
Als Wahlpsychologin oder Wahlpsychologe legen Sie Ihre Honorare frei fest. Ihre Klienten bezahlen das volle Honorar direkt an Sie und reichen die Honorarnote anschließend bei ihrer Krankenkasse ein, um einen Kostenzuschuss zu erhalten.
Der Kostenzuschuss beträgt in der Regel 80 % des Vertragstarifs — nicht 80 % Ihres tatsächlichen Honorars. Das bedeutet: Selbst wenn Sie 120 Euro pro Sitzung verlangen, richtet sich der Zuschuss nach dem Kassensatz.
Eine Honorarnote für psychologische Leistungen muss sowohl den allgemeinen steuerrechtlichen Anforderungen als auch den Vorgaben der Sozialversicherungsträger genügen. Hier die vollständige Checkliste:
Für Beträge bis 400 Euro (Kleinbetragsrechnung):
Für Beträge über 400 Euro zusätzlich:
Damit Klienten den Kostenzuschuss erhalten, muss die Honorarnote außerdem enthalten:
Die drei großen Sozialversicherungsträger in Österreich haben unterschiedliche Zuschusshöhen und Regeln. Hier die aktuelle Übersicht für 2026:
| Kasse | Versicherte | Zuschuss Einzelsitzung (60 Min.) | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| ÖGK | Unselbstständig Beschäftigte, Pensionisten | ca. 33,70 € | Größter Träger; ab 2026 auch Kassenleistung für klin. Psychologie |
| BVAEB | Beamte, Eisenbahner, Bergbau | ca. 50,20 € | Höchster Zuschuss; Bewilligungsantrag vor der 11. Sitzung |
| SVS | Selbstständige, Bauern | ca. 50,00 € | Bei Vertragspartnern nur 20 % Selbstbehalt |
Für den Kostenzuschuss ist in der Regel eine ärztliche Bestätigung erforderlich, die bestätigt, dass eine klinisch-psychologische Behandlung indiziert ist und keine medizinische Kontraindikation vorliegt. Diese muss spätestens vor der zweiten Sitzung vorliegen.
Wichtig zu wissen: Die Honorarnote wird von den Klienten selbst bei ihrer Kasse eingereicht — nicht von Ihnen als Psychologin oder Psychologe. Eine digitale Einreichung ist bei der ÖGK über das Online-Portal mit ID Austria möglich. Für BVAEB und SVS gelten jeweils eigene Einreichwege.
Eine der wichtigsten Neuerungen im Jahr 2026: Die klinisch-psychologische Behandlung wird erstmals als vollfinanzierte Kassenleistung angeboten. Nach jahrelangen Verhandlungen haben ÖGK, SVS und BVAEB mit dem Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) einen Gesamtvertrag abgeschlossen.
Für Ihre Praxis bedeutet das: Wenn Sie einen Kassenvertrag anstreben, eröffnet sich 2026 eine historische Chance. Gleichzeitig wird die Nachfrage nach psychologischen Leistungen weiter steigen — und damit auch der Bedarf an effizienter Abrechnung.
Aus der Praxis wissen wir: Es sind oft dieselben Fehler, die zu abgelehnten Kostenzuschüssen oder Nachfragen führen.
Die SV-Nummer ist für die Zuordnung beim Versicherungsträger unverzichtbar. Ohne sie wird die Honorarnote zurückgewiesen. Erfassen Sie die SV-Nummer bereits beim Erstgespräch.
Die Diagnose muss als ICD-10-Code auf der Honorarnote stehen. Freitextbeschreibungen allein reichen nicht. Achten Sie auf den korrekten, aktuellen Code.
Die Kassen verlangen den Nachweis, dass das Honorar tatsächlich bezahlt wurde. Ein „Bezahlt“-Stempel auf der Honorarnote oder der Hinweis auf die Banküberweisung mit Datum ist Pflicht.
Datum und Dauer jeder einzelnen Sitzung müssen angegeben werden. „5 Sitzungen im Jänner“ reicht nicht — jedes Datum muss einzeln aufgelistet sein.
Wenn Sie unter der Umsatzgrenze von 55.000 Euro liegen und keine USt verrechnen, muss der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung auf der Honorarnote stehen. Ohne diesen Hinweis kann die Kasse die Note als formal fehlerhaft betrachten.
Ab 400 Euro Rechnungsbetrag ist eine fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer Pflicht. Tipp: Nutzen Sie ein einfaches System wie „2026-001, 2026-002, ...“.
Informieren Sie Ihre Klienten: Die Einreichfrist bei den meisten Kassen beträgt 18 Monate ab Rechnungsdatum. Trotzdem gilt: Je früher, desto besser. Motivieren Sie zur zeitnahen Einreichung.
Viele Psychologinnen und Psychologen arbeiten noch mit Word-Vorlagen oder handschriftlichen Honorarnoten. Das funktioniert — bis die Praxis wächst. Dann werden die Schwächen deutlich:
Moderne Praxissoftware automatisiert diese Schritte und minimiert Fehlerquellen. Besonders effizient sind Lösungen, die direkt aus dem Kalender heraus arbeiten: Jeder Termin enthält bereits alle Daten, die für die Honorarnote benötigt werden.
TimeInvoicer verwandelt Ihre Kalendereinträge automatisch in korrekte Honorarnoten — mit allen Pflichtangaben, ICD-10-Code und fortlaufender Nummerierung. Kein Abtippen, keine vergessenen Felder.
Mehr erfahrenDie Abrechnung als Psychologin oder Psychologe in Österreich ist komplex, aber beherrschbar. Achten Sie auf die Pflichtangaben, kennen Sie die Unterschiede zwischen den Kassen, und informieren Sie Ihre Klienten über den Einreichprozess.
Mit der Einführung der klinisch-psychologischen Behandlung als Kassenleistung im Jahr 2026 wird sich die Landschaft weiter verändern. Wer frühzeitig auf effiziente, digitale Prozesse setzt, spart nicht nur Zeit — sondern kann sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: die Arbeit mit den Menschen.