Abrechnung für Psychologen in Österreich: Der komplette Leitfaden 2026

Alles zu ÖGK, BVAEB, SVS — Honorarnoten, Kostenzuschüsse, Kassenverträge und typische Fehler, die Sie vermeiden sollten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Grundlagen der Abrechnung
  2. Kassenpsychologe vs. Wahlpsychologe
  3. Die korrekte Honorarnote — Pflichtangaben
  4. ÖGK, BVAEB & SVS im Detail
  5. Neu 2026: Klinische Psychologie als Kassenleistung
  6. Die 7 häufigsten Abrechnungsfehler
  7. Digitale Abrechnung: Schluss mit Papierbergen

1. Grundlagen der Abrechnung für Psychologen

Die Abrechnung psychologischer Leistungen in Österreich ist ein Thema, das selbst erfahrene Praktikerinnen und Praktiker regelmäßig vor Herausforderungen stellt. Zwischen verschiedenen Sozialversicherungsträgern, unterschiedlichen Zuschusshöhen und formalen Anforderungen an Honorarnoten kann man schnell den Überblick verlieren.

Dabei ist eine saubere Abrechnung nicht nur eine gesetzliche Pflicht — sie ist auch die Grundlage dafür, dass Ihre Klientinnen und Klienten ihren Kostenzuschuss tatsächlich erhalten. Fehlerhafte Honorarnoten werden von den Kassen zurückgewiesen, was zu Verzögerungen und Frust auf beiden Seiten führt.

In diesem Leitfaden erklären wir Schritt für Schritt, worauf es ankommt — von den Pflichtangaben über die aktuellen Tarife bis hin zu den häufigsten Stolperfallen.

2. Kassenpsychologe vs. Wahlpsychologe: Was bedeutet das für die Abrechnung?

In Österreich gibt es zwei grundlegende Abrechnungsmodelle für klinische Psychologinnen und Psychologen:

Vertragspsychologe (Kassenpsychologe)

Wenn Sie einen Kassenvertrag mit einem Sozialversicherungsträger haben, rechnen Sie direkt mit der Kasse ab. Ihre Klientinnen und Klienten zahlen — je nach Kasse — keinen oder nur einen geringen Selbstbehalt. Die Abrechnung läuft elektronisch über die jeweiligen Kassensysteme.

Vorteil für Ihre Praxis: Planbares Einkommen, regelmäßige Zahlungseingänge, niedrigere Hemmschwelle für Klienten.
Nachteil: Gebundene Tarife, mehr Bürokratie, oft lange Wartezeiten für Klienten auf einen Kassenplatz.

Wahlpsychologe

Als Wahlpsychologin oder Wahlpsychologe legen Sie Ihre Honorare frei fest. Ihre Klienten bezahlen das volle Honorar direkt an Sie und reichen die Honorarnote anschließend bei ihrer Krankenkasse ein, um einen Kostenzuschuss zu erhalten.

Der Kostenzuschuss beträgt in der Regel 80 % des Vertragstarifs — nicht 80 % Ihres tatsächlichen Honorars. Das bedeutet: Selbst wenn Sie 120 Euro pro Sitzung verlangen, richtet sich der Zuschuss nach dem Kassensatz.

Wichtig: Damit Ihre Klienten den Zuschuss erhalten, muss Ihre Honorarnote alle Pflichtangaben enthalten und die Zahlung nachweisbar sein (Überweisung, Zahlungsbestätigung).

3. Die korrekte Honorarnote — alle Pflichtangaben

Eine Honorarnote für psychologische Leistungen muss sowohl den allgemeinen steuerrechtlichen Anforderungen als auch den Vorgaben der Sozialversicherungsträger genügen. Hier die vollständige Checkliste:

Steuerrechtliche Pflichtangaben

Für Beträge bis 400 Euro (Kleinbetragsrechnung):

Für Beträge über 400 Euro zusätzlich:

Kleinunternehmerregelung: Seit 01.01.2025 gilt ein erhöhter Schwellwert von 55.000 Euro Nettoumsatz pro Jahr. Liegen Sie darunter, sind Sie umsatzsteuerbefreit und müssen auf der Honorarnote den Hinweis „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG“ anführen. Eine USt-Zeile entfällt dann.

Zusätzliche Pflichtangaben für die Krankenkasse

Damit Klienten den Kostenzuschuss erhalten, muss die Honorarnote außerdem enthalten:

4. ÖGK, BVAEB & SVS: Kostenzuschüsse im Überblick

Die drei großen Sozialversicherungsträger in Österreich haben unterschiedliche Zuschusshöhen und Regeln. Hier die aktuelle Übersicht für 2026:

Kasse Versicherte Zuschuss Einzelsitzung (60 Min.) Besonderheiten
ÖGK Unselbstständig Beschäftigte, Pensionisten ca. 33,70 € Größter Träger; ab 2026 auch Kassenleistung für klin. Psychologie
BVAEB Beamte, Eisenbahner, Bergbau ca. 50,20 € Höchster Zuschuss; Bewilligungsantrag vor der 11. Sitzung
SVS Selbstständige, Bauern ca. 50,00 € Bei Vertragspartnern nur 20 % Selbstbehalt
Achtung: Die genannten Beträge beziehen sich auf den Kostenzuschuss bei Wahlpsychologen. Bei Vertragspsychologen entfallen diese Kosten für die Versicherten ganz oder teilweise. Die exakten Tarife können sich unterjährig ändern — prüfen Sie im Zweifelsfall die aktuelle Gebührenordnung des jeweiligen Trägers.

Ärztliche Überweisung — wann nötig?

Für den Kostenzuschuss ist in der Regel eine ärztliche Bestätigung erforderlich, die bestätigt, dass eine klinisch-psychologische Behandlung indiziert ist und keine medizinische Kontraindikation vorliegt. Diese muss spätestens vor der zweiten Sitzung vorliegen.

Einreichung durch die Klienten

Wichtig zu wissen: Die Honorarnote wird von den Klienten selbst bei ihrer Kasse eingereicht — nicht von Ihnen als Psychologin oder Psychologe. Eine digitale Einreichung ist bei der ÖGK über das Online-Portal mit ID Austria möglich. Für BVAEB und SVS gelten jeweils eigene Einreichwege.

5. Neu 2026: Klinische Psychologie als Kassenleistung

Eine der wichtigsten Neuerungen im Jahr 2026: Die klinisch-psychologische Behandlung wird erstmals als vollfinanzierte Kassenleistung angeboten. Nach jahrelangen Verhandlungen haben ÖGK, SVS und BVAEB mit dem Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) einen Gesamtvertrag abgeschlossen.

Was das bedeutet:

Für Ihre Praxis bedeutet das: Wenn Sie einen Kassenvertrag anstreben, eröffnet sich 2026 eine historische Chance. Gleichzeitig wird die Nachfrage nach psychologischen Leistungen weiter steigen — und damit auch der Bedarf an effizienter Abrechnung.

6. Die 7 häufigsten Abrechnungsfehler — und wie Sie sie vermeiden

Aus der Praxis wissen wir: Es sind oft dieselben Fehler, die zu abgelehnten Kostenzuschüssen oder Nachfragen führen.

Fehler 1: Fehlende Sozialversicherungsnummer

Die SV-Nummer ist für die Zuordnung beim Versicherungsträger unverzichtbar. Ohne sie wird die Honorarnote zurückgewiesen. Erfassen Sie die SV-Nummer bereits beim Erstgespräch.

Fehler 2: Kein ICD-10-Code

Die Diagnose muss als ICD-10-Code auf der Honorarnote stehen. Freitextbeschreibungen allein reichen nicht. Achten Sie auf den korrekten, aktuellen Code.

Fehler 3: Fehlender Zahlungsnachweis

Die Kassen verlangen den Nachweis, dass das Honorar tatsächlich bezahlt wurde. Ein „Bezahlt“-Stempel auf der Honorarnote oder der Hinweis auf die Banküberweisung mit Datum ist Pflicht.

Fehler 4: Ungenaue Leistungsbeschreibung

Datum und Dauer jeder einzelnen Sitzung müssen angegeben werden. „5 Sitzungen im Jänner“ reicht nicht — jedes Datum muss einzeln aufgelistet sein.

Fehler 5: Kleinunternehmer-Hinweis fehlt

Wenn Sie unter der Umsatzgrenze von 55.000 Euro liegen und keine USt verrechnen, muss der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung auf der Honorarnote stehen. Ohne diesen Hinweis kann die Kasse die Note als formal fehlerhaft betrachten.

Fehler 6: Keine fortlaufende Rechnungsnummer

Ab 400 Euro Rechnungsbetrag ist eine fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer Pflicht. Tipp: Nutzen Sie ein einfaches System wie „2026-001, 2026-002, ...“.

Fehler 7: Verspätete Einreichung

Informieren Sie Ihre Klienten: Die Einreichfrist bei den meisten Kassen beträgt 18 Monate ab Rechnungsdatum. Trotzdem gilt: Je früher, desto besser. Motivieren Sie zur zeitnahen Einreichung.

7. Digitale Abrechnung: Schluss mit Papierbergen

Viele Psychologinnen und Psychologen arbeiten noch mit Word-Vorlagen oder handschriftlichen Honorarnoten. Das funktioniert — bis die Praxis wächst. Dann werden die Schwächen deutlich:

Moderne Praxissoftware automatisiert diese Schritte und minimiert Fehlerquellen. Besonders effizient sind Lösungen, die direkt aus dem Kalender heraus arbeiten: Jeder Termin enthält bereits alle Daten, die für die Honorarnote benötigt werden.

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Fazit

Die Abrechnung als Psychologin oder Psychologe in Österreich ist komplex, aber beherrschbar. Achten Sie auf die Pflichtangaben, kennen Sie die Unterschiede zwischen den Kassen, und informieren Sie Ihre Klienten über den Einreichprozess.

Mit der Einführung der klinisch-psychologischen Behandlung als Kassenleistung im Jahr 2026 wird sich die Landschaft weiter verändern. Wer frühzeitig auf effiziente, digitale Prozesse setzt, spart nicht nur Zeit — sondern kann sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: die Arbeit mit den Menschen.