ÖGK-Kassenleistung Klinische Psychologie 2026: So rechnen Sie korrekt ab

ÖGK-Kassenleistung Klinische Psychologie 2026: So rechnen Sie korrekt ab

Veröffentlicht: März 2026 · Lesezeit: ca. 6 Minuten · Autor: TimeInvoicer Redaktion · Themen: Abrechnung, ÖGK, Kassenvertrag, Klinische Psychologie

2026 ist ein Wendepunkt für die Klinische Psychologie in Österreich. Nach jahrelangen Verhandlungen ist die klinisch-psychologische Behandlung endlich Kassenleistung — mit einem bundesweiten Gesamtvertrag zwischen ÖGK, BVAEB, SVS und dem Berufsverband BÖP. Für betroffene PsychologInnen bedeutet das: neue Möglichkeiten, aber auch einen neuen Abrechnungsweg, den viele noch nicht kennen.

Das Wichtigste vorab: Als ÖGK-Vertragspartnerin rechnen Sie nicht mehr über Honorarnoten mit Ihren KlientInnen ab. Stattdessen läuft die gesamte Abrechnung direkt mit der Kasse — ausschließlich elektronisch über das Programm EPSYLON, koordiniert über die BÖP-Servicestelle (Tel.: 0800 10 02 03). Dieser Artikel erklärt Ihnen, was sich konkret geändert hat, welche Tarife gelten und wie Sie häufige Abrechnungsfehler von Anfang an vermeiden.

Was hat sich 2026 geändert?

Bis Ende 2025 gab es für Klinische PsychologInnen nur den Weg über den ÖGK-Kostenzuschuss: Sie erstellten eine Honorarnote, Ihre KlientInnen bezahlten privat und reichten die Note bei der Kasse ein. Die Erstattung lag bei rund 33,70 € für eine 60-minütige Einzeleinheit — ein Bruchteil der tatsächlichen Kosten.

Mit dem neuen Gesamtvertrag, der ab Frühjahr 2026 wirksam ist, ändert sich das grundlegend:

Merkmal Bis 2025 (Kostenzuschuss) Ab 2026 (Kassenleistung)
Wer zahlt? KlientIn zahlt vor, Kasse erstattet Kasse zahlt direkt an Sie als Vertragspartnerin
Abrechnung Honorarnote an KlientIn Elektronisch via EPSYLON direkt an ÖGK
Erstattet je Einheit ca. 33,70 € (Kostenzuschuss) Vertragstarif (geregelt im Gesamtvertrag)
Zugang für PatientInnen Freier Zugang, keine Warteliste Über BÖP-Servicestelle, Kontingent begrenzt
Ärztliche Überweisung Nicht erforderlich Ärztliche Untersuchung zum Ausschluss organischer Ursachen nötig
Bewilligung Keine Ab der 11. Einheit Bewilligung erforderlich
Verfügbare Einheiten Unbegrenzt (Kostenzuschuss) 120.700 Einheiten/Jahr bundesweit

Wichtig für Ihre Praxis: Der neue Kassenvertrag ist freiwillig. Wer keinen Kassenvertrag hat oder will, kann weiterhin als Wahlpsychologin tätig sein und Honorarnoten ausstellen. Beide Wege haben ihre Berechtigung — je nach Praxisstruktur und Klientel. Unser Artikel Abrechnung für PsychologInnen in Österreich: Der vollständige Leitfaden vergleicht beide Modelle ausführlich.

Welche Tarife gelten 2026?

Die konkreten Einzeltarife sind im Gesamtvertrag zwischen der Dachorganisation der Sozialversicherungsträger und dem BÖP festgelegt. Sie bestehen aus Einzelleistungstarifen (keine Pauschalen) — das heißt, jede erbrachte Einheit wird separat verrechnet.

Hinweis: Die offiziellen Vertragstarife werden direkt über den BÖP kommuniziert. Aktuelle Tarifdetails erhalten Sie unter boep.or.at oder telefonisch über die BÖP-Servicestelle: 0800 10 02 03 (kostenfrei). Wir aktualisieren diesen Artikel laufend, sobald die vollständige Tarif-Tabelle öffentlich zugänglich ist.

Was feststeht: Für die Jahre 2026 bis 2029 stehen insgesamt 75 Millionen Euro für klinisch-psychologische Kassenleistungen zur Verfügung. Das entspricht etwa 120.700 Behandlungseinheiten pro Jahr — eine historische Investition in die psychische Gesundheitsversorgung Österreichs.

Kostenzuschuss bleibt parallel bestehen

Für PsychologInnen ohne Kassenvertrag (Wahlpsychologinnen) bleibt der bestehende Kostenzuschuss weiterhin gültig. KlientInnen erhalten nach wie vor eine Rückerstattung für Honorarnoten, die Sie ihnen ausstellen. Die Abrechnung für Wahlpsychologinnen läuft also unverändert über die bekannte Honorarnoten-Methode.

Schritt-für-Schritt: Kassenabrechnung als ÖGK-Vertragspartnerin

Der Abrechnungsweg als Kassenpartnerin unterscheidet sich grundlegend von der Honorarnoten-Praxis. Hier die wichtigsten Schritte im Überblick:

1

Registrierung als Vertragspartnerin über den BÖP

Der Zugang zur Kassenabrechnung läuft ausschließlich über die BÖP-Servicestelle. Dort beantragen Sie Ihren Kassenplatz, erhalten Ihre Vertragsunterlagen und werden für das Abrechnungssystem EPSYLON freigeschaltet. Kontakt: 0800 10 02 03 (kostenfrei) oder boep.or.at.

2

PatientInnenzuweisung über die Servicestelle

KlientInnen, die über die Kassenleistung behandelt werden möchten, wenden sich an die BÖP-Servicestelle. Voraussetzung: Eine ärztliche Untersuchung, die organische Ursachen ausschließt. Die Servicestelle vermittelt dann einen Behandlungsplatz bei Ihnen — auf Basis von Kapazität und Bedarf.

3

Leistungsdokumentation bei jeder Einheit

Dokumentieren Sie jede Behandlungseinheit sorgfältig: Datum, Dauer, Leistungsart (z.B. Einzelsetting, Gruppenbehandlung), Diagnose sowie die eindeutige Sozialversicherungsnummer der KlientIn. Diese Daten sind die Basis für die elektronische Abrechnung. Je genauer Ihre laufende Dokumentation, desto weniger Aufwand am Monatsende.

4

Bewilligung ab der 11. Einheit einholen

Bis zur 10. Behandlungseinheit brauchen Sie keine gesonderte Genehmigung. Ab der 11. Einheit ist eine Bewilligung beim zuständigen Sozialversicherungsträger erforderlich. Stellen Sie diesen Antrag rechtzeitig — idealerweise bereits ab der 8. Einheit, um Behandlungsunterbrechungen zu vermeiden.

5

Elektronische Abrechnung via EPSYLON

Die Abrechnungsdaten werden ausschließlich elektronisch über das Programm EPSYLON an die Sozialversicherungsträger übermittelt. Papierbelege oder E-Mails sind nicht zulässig. EPSYLON ist das Standard-Programm der österreichischen Sozialversicherung für Vertragspartner — Sie erhalten Zugang über den BÖP nach Vertragsabschluss.

6

Interne Dokumentation und Datenschutz

Auch wenn die Abrechnung direkt mit der Kasse läuft: Für Ihre eigene Buchhaltung, steuerliche Nachweispflichten und interne Praxisorganisation empfiehlt sich eine lückenlose lokale Dokumentation aller Behandlungseinheiten und Abrechnungsvorgänge. Aufbewahrungspflicht: 7 Jahre.

Häufige Fehler — und wie Sie sie vermeiden

Die ersten Monate mit einem neuen Abrechnungssystem sind erfahrungsgemäß die fehleranfälligsten. Diese Stolpersteine sollten Sie kennen:

Fehler 1: Kassen- und Privatpatienten vermischen Wenn Sie parallel Kassen- und Wahlpatientinnen behandeln, besteht das Risiko, eine Kassenpatientin versehentlich als Privatpatientin abzurechnen — oder umgekehrt. Das führt zu Doppel- oder Fehlverrechnungen. Pflegen Sie den Versicherungsstatus konsequent in Ihrer Patientenverwaltung.
Fehler 2: Bewilligung für die 11. Einheit vergessen Der häufigste Grund für Abrechnungsablehnungen: Die Bewilligung ab der 11. Einheit wurde nicht oder zu spät beantragt. Setzen Sie sich bereits ab Einheit 8 eine Erinnerung.
Fehler 3: Unvollständige Leistungsdokumentation EPSYLON prüft die übermittelten Daten auf Vollständigkeit. Fehlende Diagnoseangaben, falsche Leistungscodes oder unplausible Sitzungsdauern führen zu Rückweisungen. Die Korrektur kostet Zeit — Prävention kostet Sekunden.
Fehler 4: Keine Unterscheidung zwischen ÖGK, BVAEB und SVS Alle drei Träger sind am Gesamtvertrag beteiligt — aber jede KlientIn gehört zu genau einem Träger. Falsch zugeordnete Abrechnungen müssen storniert und neu eingereicht werden. Prüfen Sie den Versicherungsträger bei der Erstaufnahme und tragen Sie ihn dauerhaft in der Patientenakte ein.
Fehler 5: Papier-Aufzeichnungen statt EPSYLON Es klingt selbstverständlich — aber in der Praxis passiert es: Abrechnungsdaten werden zunächst handschriftlich erfasst und dann nachträglich in EPSYLON eingetippt. Dabei entstehen Übertragungsfehler. Dokumentieren Sie digital von Anfang an.

TimeInvoicer macht den Übergang einfacher

TimeInvoicer ersetzt EPSYLON nicht — das wäre nicht erlaubt und auch nicht sinnvoll. Aber TimeInvoicer löst das Problem, das vor EPSYLON entsteht: die lückenlose, fehlerfreie Dokumentation aller Behandlungseinheiten direkt aus dem Kalender.

Das Prinzip: Ihr Smartphone-Kalender ist die einzige Datenquelle. Was dort steht, steht auch in TimeInvoicer. Kein doppeltes Eintippen, keine Übertragungsfehler, keine vergessenen Termine.

SV-Träger direkt am Kontakt Hinterlegen Sie ÖGK, BVAEB oder SVS einmalig bei jeder KlientIn. TimeInvoicer weist den richtigen Träger bei jeder Abrechnung automatisch aus — keine Verwechslungen mehr.
Kassenpatienten-Schutz TimeInvoicer erkennt Kassenpatienten und verhindert, dass versehentlich eine Privat-Honorarnote erstellt wird. Schon eine einzige verhinderte Fehlabrechnung spart mehr Zeit als die App je kostet.
Sammelrechnung auf Knopfdruck Alle Termine einer KlientIn für einen Monat werden automatisch gruppiert. Sie sehen auf einen Blick: Wie viele Einheiten? Welcher Träger? Bereits 10 Einheiten erreicht? Die monatliche Zusammenstellung dauert Sekunden.
Abrechnung in 10 Sekunden Weil der Kalender die einzige Datenquelle ist, müssen Sie nichts abtippen. Termin im Kalender = Einheit in TimeInvoicer. Für Wahlpsychologinnen entstehen daraus vollständige Honorarnoten mit allen Pflichtangaben als PDF — ÖGK-konform und druckfertig.
Daten verlassen nie Ihr Gerät DSGVO bedeutet bei TimeInvoicer nicht Checkbox-Compliance, sondern Architektur. Patientendaten werden lokal auf Ihrem Smartphone gespeichert, verschlüsselt, ohne Cloud-Pflicht. Kein Anbieter hat Zugriff. Mehr dazu unter timeinvoicer.at/funktionen.
Offline-fähig Keine Internetverbindung in der Praxis? Kein Problem. TimeInvoicer funktioniert vollständig offline. Alle Abrechnungsdaten sind jederzeit verfügbar — unabhängig von Server-Verfügbarkeiten oder Netzproblemen.

Für PsychologInnen, die sowohl Kassenals auch Wahlpatienten betreuen, ist TimeInvoicer besonders wertvoll: Sie behalten die Übersicht über beide Abrechnungswege, ohne dass etwas durcheinander gerät. Die App unterscheidet automatisch nach Versicherungsträger und Abrechnungstyp.

Übrigens: Selbst wenn Sie ausschließlich über den Kassenvertrag abrechnen, bleibt TimeInvoicer Ihre Praxisorganisations-Zentrale — für Terminübersicht, Auslastungsstatistiken, Patientenakten und die lückenlose Einheiten-Dokumentation, die EPSYLON als Eingangsdaten braucht.

TimeInvoicer ist Made in Austria, wird von einem Wiener Entwickler betreut und kostet einen Bruchteil von Alternativen wie ZEIPSY oder appointmed. Alle Preise transparent auf timeinvoicer.at/preise.

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