ÖGK-Kassenleistung Klinische Psychologie 2026: So rechnen Sie korrekt ab
2026 ist ein Wendepunkt für die Klinische Psychologie in Österreich. Nach jahrelangen Verhandlungen ist die klinisch-psychologische Behandlung endlich Kassenleistung — mit einem bundesweiten Gesamtvertrag zwischen ÖGK, BVAEB, SVS und dem Berufsverband BÖP. Für betroffene PsychologInnen bedeutet das: neue Möglichkeiten, aber auch einen neuen Abrechnungsweg, den viele noch nicht kennen.
Was hat sich 2026 geändert?
Bis Ende 2025 gab es für Klinische PsychologInnen nur den Weg über den ÖGK-Kostenzuschuss: Sie erstellten eine Honorarnote, Ihre KlientInnen bezahlten privat und reichten die Note bei der Kasse ein. Die Erstattung lag bei rund 33,70 € für eine 60-minütige Einzeleinheit — ein Bruchteil der tatsächlichen Kosten.
Mit dem neuen Gesamtvertrag, der ab Frühjahr 2026 wirksam ist, ändert sich das grundlegend:
| Merkmal | Bis 2025 (Kostenzuschuss) | Ab 2026 (Kassenleistung) |
|---|---|---|
| Wer zahlt? | KlientIn zahlt vor, Kasse erstattet | Kasse zahlt direkt an Sie als Vertragspartnerin |
| Abrechnung | Honorarnote an KlientIn | Elektronisch via EPSYLON direkt an ÖGK |
| Erstattet je Einheit | ca. 33,70 € (Kostenzuschuss) | Vertragstarif (geregelt im Gesamtvertrag) |
| Zugang für PatientInnen | Freier Zugang, keine Warteliste | Über BÖP-Servicestelle, Kontingent begrenzt |
| Ärztliche Überweisung | Nicht erforderlich | Ärztliche Untersuchung zum Ausschluss organischer Ursachen nötig |
| Bewilligung | Keine | Ab der 11. Einheit Bewilligung erforderlich |
| Verfügbare Einheiten | Unbegrenzt (Kostenzuschuss) | 120.700 Einheiten/Jahr bundesweit |
Wichtig für Ihre Praxis: Der neue Kassenvertrag ist freiwillig. Wer keinen Kassenvertrag hat oder will, kann weiterhin als Wahlpsychologin tätig sein und Honorarnoten ausstellen. Beide Wege haben ihre Berechtigung — je nach Praxisstruktur und Klientel. Unser Artikel Abrechnung für PsychologInnen in Österreich: Der vollständige Leitfaden vergleicht beide Modelle ausführlich.
Welche Tarife gelten 2026?
Die konkreten Einzeltarife sind im Gesamtvertrag zwischen der Dachorganisation der Sozialversicherungsträger und dem BÖP festgelegt. Sie bestehen aus Einzelleistungstarifen (keine Pauschalen) — das heißt, jede erbrachte Einheit wird separat verrechnet.
Was feststeht: Für die Jahre 2026 bis 2029 stehen insgesamt 75 Millionen Euro für klinisch-psychologische Kassenleistungen zur Verfügung. Das entspricht etwa 120.700 Behandlungseinheiten pro Jahr — eine historische Investition in die psychische Gesundheitsversorgung Österreichs.
Kostenzuschuss bleibt parallel bestehen
Für PsychologInnen ohne Kassenvertrag (Wahlpsychologinnen) bleibt der bestehende Kostenzuschuss weiterhin gültig. KlientInnen erhalten nach wie vor eine Rückerstattung für Honorarnoten, die Sie ihnen ausstellen. Die Abrechnung für Wahlpsychologinnen läuft also unverändert über die bekannte Honorarnoten-Methode.
Schritt-für-Schritt: Kassenabrechnung als ÖGK-Vertragspartnerin
Der Abrechnungsweg als Kassenpartnerin unterscheidet sich grundlegend von der Honorarnoten-Praxis. Hier die wichtigsten Schritte im Überblick:
Registrierung als Vertragspartnerin über den BÖP
Der Zugang zur Kassenabrechnung läuft ausschließlich über die BÖP-Servicestelle. Dort beantragen Sie Ihren Kassenplatz, erhalten Ihre Vertragsunterlagen und werden für das Abrechnungssystem EPSYLON freigeschaltet. Kontakt: 0800 10 02 03 (kostenfrei) oder boep.or.at.
PatientInnenzuweisung über die Servicestelle
KlientInnen, die über die Kassenleistung behandelt werden möchten, wenden sich an die BÖP-Servicestelle. Voraussetzung: Eine ärztliche Untersuchung, die organische Ursachen ausschließt. Die Servicestelle vermittelt dann einen Behandlungsplatz bei Ihnen — auf Basis von Kapazität und Bedarf.
Leistungsdokumentation bei jeder Einheit
Dokumentieren Sie jede Behandlungseinheit sorgfältig: Datum, Dauer, Leistungsart (z.B. Einzelsetting, Gruppenbehandlung), Diagnose sowie die eindeutige Sozialversicherungsnummer der KlientIn. Diese Daten sind die Basis für die elektronische Abrechnung. Je genauer Ihre laufende Dokumentation, desto weniger Aufwand am Monatsende.
Bewilligung ab der 11. Einheit einholen
Bis zur 10. Behandlungseinheit brauchen Sie keine gesonderte Genehmigung. Ab der 11. Einheit ist eine Bewilligung beim zuständigen Sozialversicherungsträger erforderlich. Stellen Sie diesen Antrag rechtzeitig — idealerweise bereits ab der 8. Einheit, um Behandlungsunterbrechungen zu vermeiden.
Elektronische Abrechnung via EPSYLON
Die Abrechnungsdaten werden ausschließlich elektronisch über das Programm EPSYLON an die Sozialversicherungsträger übermittelt. Papierbelege oder E-Mails sind nicht zulässig. EPSYLON ist das Standard-Programm der österreichischen Sozialversicherung für Vertragspartner — Sie erhalten Zugang über den BÖP nach Vertragsabschluss.
Interne Dokumentation und Datenschutz
Auch wenn die Abrechnung direkt mit der Kasse läuft: Für Ihre eigene Buchhaltung, steuerliche Nachweispflichten und interne Praxisorganisation empfiehlt sich eine lückenlose lokale Dokumentation aller Behandlungseinheiten und Abrechnungsvorgänge. Aufbewahrungspflicht: 7 Jahre.
Häufige Fehler — und wie Sie sie vermeiden
Die ersten Monate mit einem neuen Abrechnungssystem sind erfahrungsgemäß die fehleranfälligsten. Diese Stolpersteine sollten Sie kennen:
TimeInvoicer macht den Übergang einfacher
TimeInvoicer ersetzt EPSYLON nicht — das wäre nicht erlaubt und auch nicht sinnvoll. Aber TimeInvoicer löst das Problem, das vor EPSYLON entsteht: die lückenlose, fehlerfreie Dokumentation aller Behandlungseinheiten direkt aus dem Kalender.
Das Prinzip: Ihr Smartphone-Kalender ist die einzige Datenquelle. Was dort steht, steht auch in TimeInvoicer. Kein doppeltes Eintippen, keine Übertragungsfehler, keine vergessenen Termine.
Für PsychologInnen, die sowohl Kassenals auch Wahlpatienten betreuen, ist TimeInvoicer besonders wertvoll: Sie behalten die Übersicht über beide Abrechnungswege, ohne dass etwas durcheinander gerät. Die App unterscheidet automatisch nach Versicherungsträger und Abrechnungstyp.
Übrigens: Selbst wenn Sie ausschließlich über den Kassenvertrag abrechnen, bleibt TimeInvoicer Ihre Praxisorganisations-Zentrale — für Terminübersicht, Auslastungsstatistiken, Patientenakten und die lückenlose Einheiten-Dokumentation, die EPSYLON als Eingangsdaten braucht.
TimeInvoicer ist Made in Austria, wird von einem Wiener Entwickler betreut und kostet einen Bruchteil von Alternativen wie ZEIPSY oder appointmed. Alle Preise transparent auf timeinvoicer.at/preise.
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