Kasse & Rückerstattung

Wahlpsychotherapie 2026: was die Kasse wirklich zurückzahlt

Mai 2026 | 7 Min. Lesezeit | TimeInvoicer Redaktion

Wenn deine Klient:in fragt — oder du selbst dir nicht sicher bist, wie viel die Kasse erstattet — ist die Antwort meist: Es kommt drauf an. Auf die Kasse, auf die Versicherungsart, auf die Form der Therapie. Hier kommt die saubere Übersicht aller Tarife 2026 — und der schnellste Weg zur Rückerstattung.

Kurz erklärt: Wahlpsychotherapie heißt, deine Klient:in geht zu einer Therapeut:in ohne Kassenvertrag. Sie bezahlt das volle Honorar selbst und reicht die Honorarnote bei der Krankenkasse ein. Die Kasse erstattet einen festen Tarif — nicht das volle Honorar, aber einen erheblichen Teil.

Die Tarife 2026 im Überblick

Die folgenden Beträge sind die Rückerstattungssätze pro Sitzung (50–60 Min) für Wahlpsychotherapie. Stand Mai 2026, ohne Gewähr — offizielle Tarife ändern sich jährlich, aktuelle Werte direkt bei der Kasse prüfen.

ÖGK

33,70 EUR
pro Sitzung 50 Min
Wahlpsychotherapie

BVAEB

39,80 EUR
pro Sitzung 50 Min
Wahltarif

SVS

47,00 EUR
pro Sitzung 50 Min
(80% von 58,75)

Hinweis: Die genauen Sätze hängen vom Therapie-Setting (Einzel, Gruppe, Familie) und der Bewilligung ab. Die hier gezeigten Werte sind die typischen Einzeltherapie-Sätze 2026 — einzelne Klient:innengruppen (z.B. Studierende bei der ÖGK) können abweichen.

Klinisch-psychologische Diagnostik

Diagnostische Leistungen werden separat erstattet — und häufig vergessen, weil sie nicht zum „normalen Therapie“-Tarif gehören:

LeistungÖGKBVAEBSVS
Klinisch-psychologische Diagnostik (Erstgespräch)~67 EUR~76 EUR~80 EUR
Befundberichtvariiertvariiertvariiert
Testdiagnostiknach Aufwandnach Aufwandnach Aufwand

Was deine Klient:innen einreichen müssen

  1. Bewilligung der Krankenkasse — vor Therapiebeginn beantragen. Formular „Antrag auf Bewilligung von Psychotherapie“ bei der jeweiligen Kasse, bei ÖGK auch online über meinegesundheit.at. Erstantrag deckt üblicherweise 10 Sitzungen ab, Folgeanträge bis zu 50.
  2. Honorarnote der Therapeut:in — mit allen 9+3 Pflichtangaben nach UStG §11 plus ICD-10-Code (ab Juli 2026 verpflichtend), SV-Nummer und Behandlungsbeginn.
  3. Zahlungsbeleg — Bank-Transaktion, Online-Banking-Screenshot oder Bargeldquittung mit Unterschrift der Therapeut:in.
  4. Antrag auf Rückerstattung — bei manchen Kassen formlos, bei manchen mit Formular. Online-Einreichung beschleunigt die Bearbeitung deutlich.

Wie lange dauert die Rückerstattung?

Beschleunigung-Tipp: Sammelrechnungen pro Monat statt Einzelrechnungen pro Sitzung werden in der Regel schneller bearbeitet, weil weniger Vorgänge in der Kasse anfallen.

Zusatzversicherungen: das vergessen viele

Neben der gesetzlichen Krankenkasse erstatten viele private Krankenzusatzversicherungen Wahltherapie:

Die Zusatzversicherung deckt häufig die Differenz zwischen Honorar und Kassentarif ab — bei einer Klient:in mit ÖGK + Zusatzversicherung kann das heißen: kein Eigenanteil mehr.

Beispiel: was kostet eine Therapie wirklich?

Annahmen: Klient:in bei ÖGK, Honorar pro Sitzung 110 EUR, 25 Sitzungen pro Jahr.

Für Therapeut:innen: so unterstützt du deine Klient:innen

Klient:innen fühlen sich oft überfordert mit Antragspapier und Einreichung. Du kannst deinen Service spezifisch besser machen — und wirst dafür weiterempfohlen:

  1. Honorarnote sofort als PDF schicken — nicht erst per Post nach 2 Wochen. Klient:in kann gleich einreichen.
  2. Rückerstattungssatz auf der Honorarnote vermerken — z.B. „ÖGK Wahltarif 2026: 33,70 EUR pro Sitzung“. Schafft Klarheit, beugt Rückfragen vor.
  3. SV-Nummer und ICD-10 von Anfang an drauf — ab Juli 2026 ohnehin Pflicht, aber je früher du das automatisch machst, desto besser.
  4. Sammelrechnungen pro Monat — deine Klient:innen reichen einmal statt viermal ein, du sparst Verwaltungszeit.

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